Fördern lassen

Die Thiersch-Stiftung unterstützt mit ihren Mitteln wohltätige und humanitäre Projekte und Initiativen im Bereich der

Der Stifterin Renate Thiersch lag es ihr Leben lang am Herzen, Tiere und Menschen in Not zu unterstützen.

Ein Blick auf unsere bereits geförderten Projekte vermittelt Ihnen einen guten Überblick über die Bereiche, welche von uns unterstützt werden.

Vergabekriterien und Vorgehen

Die Stiftung möchte besonders sinnvollen Initiativen eine umfassende und langfristige Unterstützung zukommen lassen. Dafür behält sie sich eine sorgfältige Auswahl ihrer Stipendiaten vor.

Die Thiersch-Stiftung verfährt bei der Vergabe von Fördermitteln sehr sorgfältig und nach der Maxime, dass alle Projekte und Initiativen ausführlich in Augenschein genommen werden. Jeder Antrag unterliegt einer Einzelfallentscheidung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen durch die Stiftung besteht nicht.

Die detaillierten inhaltlichen Vorgaben für die Vergabe von Stiftungsmitteln für Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen ergeben sich aus der gültigen Satzung der Thiersch-Stiftung.

Wir unterstützen grundsätzlich keine Förderung von:

Förderantrag stellen

Je nachvollziehbarer Sie uns Ihr Projekt vorstellen, desto besser können wir beurteilen, wie sehr Ihr Gesuch zu den Zielen der Thiersch-Stiftung passt. Bitte stellen Sie Ihre Angaben hier sorgfältig zusammen.

Gesuchsteller

Fördergegenstand

Finanzierung

Falls Sie bereits anderweitig gefördert werden: Etwa in welcher Höhe?
(Benötigen wir für den Fall einer Förderung. Wir gehen vertraulich mit Ihren Daten um!)

Ergänzende Dokumente

Bitte laden Sie hier die Dokumente hoch, die wir zur Entscheidung über Ihren Antrag kennen sollten. Typischerweise sind das: Motivationsschreiben, Jahresbericht, Budget mit Ausgaben, Einnahmen und Eigenleistungen der Projektbeteiligten, Dokumentation zum Projekt.
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(Sie können uns Dokumente auch per Post zuschicken, das verlängert allerdings die Bearbeitungszeit Ihres Gesuchs.)
Jeder Antrag unterliegt einer Einzelfallentscheidung. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Die detaillierten Vorgaben für die Vergabe von Stiftungsmitteln für Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen ergeben sich aus der gültigen Satzung der Thiersch-Stiftung.